Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Grundlagen 

Für sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen der LOGISTA Zentraleinkauf GmbH (nachfolgend „Verkäuferin“ genannt) gelten ausschliesslich die nachste­henden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. 

Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere auch allgemeine Einkaufs­bedingungen des Käufers, gelten nur, wenn sie von der Verkäuferin ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. 

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein, dann bleiben die übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen trotzdem wirksam. 


Preise 

Die Preise verstehen sich in EUR (Euro) ab Werk. Die Kosten für Versand und Verpackung, Transport, Mehrwertsteuer, Zölle, Versicherungen und ähnliches sind nicht im Preis inbegriffen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Preisänderungen bleiben jederzeit ohne Avis vorbehalten. Sollten sich während der Bestellungsabwicklung Preisaufschläge irgendwelcher Art, zusätzlich fiskalische oder behördliche Belastungen, Zollerhöhungen oder Währungs­schwankungen ergeben, behält sich die Verkäuferin ausdrücklich eine entsprechende Erhöhung des Preises vor, ohne dass der Käufer das Recht hat, vom Vertrag zurückzu­treten. 


Für die Fakturierung sind die beim Abgang festgestellten Masse und Spezifikationen massgebend. 


Der Transportkostenanteil wird generell nach Aufwand berechnet. Bei Anlie­ferungen mit einem Warenwert unter EUR 500 wird ein angemessener Kleinmengen-Lieferzuschlag verrechnet. Mindermengenzuschläge seitens der Lieferanten werden von der Verkäuferin weiterverrechnet. 


Offerten 

Alle Angaben der Verkäuferin zu Preisen, Waren, Liefer- und sonstigen Bedingungen - allgemein oder konkret eine Anfrage des Käufers betreffend, sind unverbindlich, solange die Verkäuferin nicht ausdrücklich eine verbindliche Offerte abgibt. 

Aufträge und Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung der Verkäuferin als angenommen. Die im Auftrag bestätigten Angaben über Waren und weitere Bedingungen gehen allfällig abweichenden Angaben in Bestellungen und Aufträgen vor. Von der Verkäuferin / Zulieferanten vorgenommene Änderungen in der Ausführung der bestellten Waren sind ausdrücklich vorbehalten. 

Angaben in Offerten und Auftragsbestätigungen über Trockenheit, Lieferfristen, Gewichte, Frachten usw. erfolgen nach bester Kenntnis, jedoch unverbindlich. Zugestellte Muster sind Typenmuster, d.h. die Eigenschaften dieser Muster gelten mangels ausdrücklicher gegenteiliger Zusicherung von der Verkäuferin nicht als zugesichert, sofern die gelieferte Ware zum vorgesehenen Gebrauch tauglich ist. 


Eigentumsvorbehalt 

Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Verkäuferin. Diese ist berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im öffentlichen Register eintragen zu lassen. 


Vor der vollständigen Bezahlung der Ware darf der Käufer diese weder veräussern noch verpfänden oder Dritten zu Sicherungszwecken übereignen. 


Lieferung 

Bei allen Lieferungen gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Käufer über. 

Die zugesagten Lieferfristen und -termine werden von der Verkäuferin bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich und berechtigen bei Nichteinhaltung weder zum Vertragsrücktritt noch zu Schadenersatz- oder anderen Ansprüchen. 

Die Verkäuferin behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teillieferungen aus­zuführen und diese in Rechnung zu stellen. 

Im Fall von höherer Gewalt und/oder ähnlichen Störungen, die die Herstellung oder Lieferung der Ware hindern oder in unzumutbarer Weise erschweren, kann die Verkäuferin ohne Haftungsfolgen nach freiem Ermessen ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten oder die Lieferfristen und -termine entsprechend abändern. Die Verkäuferin lehnt in diesem Fall jede Haftung wegen verspäteter Erfüllung oder Vertragsrücktritt ab. 

Bei Lieferung der Ware auf Abruf durch den Käufer ist dieser verpflichtet, die Waren innerhalb der vereinbarten Frist abzurufen. Wird wegen Verzögerung des Käufers eine Zwischenlagerung der Ware erforderlich, werden die entstandenen Lagerkosten dem Käufer belastet. 

Wird die Ware bei Zustellung durch die Verkäuferin während den vereinbarten oder üblichen Lieferzeiten nicht angenommen, so ist der zusätzliche Aufwand einer weiteren Zustellung vom Käufer zu vergüten. Weitere daraus entstehende Kosten wie Lagergelder, Zinsverlust und andere gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers. 


Prüfung und Abnahme der Lieferung 

Der Käufer hat die Lieferung nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel so rasch als möglich, spätestens innert 8 Tagen seit Erhalt der Ware der Verkäuferin schriftlich bekannt zu geben, sonst gilt die Lieferung als genehmigt. 

Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen sofort nach ihrer Feststellung schriftlich gemeldet werden. 

Beanstandungen und Reklamationen berechtigen in keinem Fall zur Verweigerung der Übernahme der Ware bzw. Leistung des vereinbarten Kaufpreises. 

Bei Transportschäden ist in jedem Fall auch dem Transporteur Mitteilung zu machen und ein entsprechender Vermerk auf dem zu visierenden Lieferschein anzubringen. Der Schaden ist vom Chauffeur bestätigen zu lassen. 


Sachgewährleistung 

Liegt ein kaufrechtlicher Mangel vor, der nachweislich schon im Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestanden hat, und hat der Käufer seine Pflicht zur Prüfung der Lieferung und Anzeige von Mängeln eingehalten, kann die Verkäuferin nach ihrer Wahl den schadhaften Teil/Gegenstand reparieren oder Ersatz liefern oder, sofern sie auf eine Reparatur oder Ersatzlieferung verzichten will, dem Käufer eine Kaufpreisminderung zugestehen. Diese Pflicht der Verkäuferin bzw. das Recht des Käufers verjährt und erlischt 12 Monate nach Versand der Lieferung. Nach diesem Zeitpunkt bestehen keine Ansprüche des Käufers mehr, unabhängig davon, ob es sich um offene oder verdeckte Mängel handelt. 


Die genannten Mängelrechte des Käufers bestehen nicht bei folgenden Mängeln: 
  • Beschaffenheiten der Ware oder Schäden, die nach dem Gefahrüber­gang oder infolge unsachgemässer Behandlung, Lagerung, Aufstellung oder Wartung, der Nichtbeachtung von Einbau- und Betriebsvorschriften oder übermässiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen; 
  • Beschaffenheiten der Ware oder Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer äusserer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware ausserhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten gewöhnlichen Verwendung entstehen. 


Es bestehen keine Ansprüche des Käufers bei handelsüblicher und/oder nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Ware oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. 


Alle weitergehenden Ansprüche des Käufers wie Wandelung, Minderung, Schadenersatz (einschliesslich der Haftung für Folgeschäden) etc. sind ausdrücklich ausgeschlossen. 


Annullierungen und Rücksendungen

Annullierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der Verkäuferin. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen nicht zur Annullierung von Rest- oder anderen Lieferungen. 


Verschlechtert sich die finanzielle Situation des Käufers wesentlich, oder präsentiert sie sich anders, als gegenüber der Verkäuferin dargestellt, ist die Verkäuferin ohne weiteres berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Im Fall einer rechtmässigen Annullierung durch die Verkäuferin trägt der Käufer die der Verkäuferin entstandenen Kosten. 


Umtausch und Rücknahme von Waren der Verkäuferin sind nur franko und in absolut einwandfreiem Zustand und nur nach vorheriger Absprache mit der Verkäuferin möglich. Rücksendungen ohne Absprache werden nicht angenommen und nicht gutgeschrieben. Sämtliche durch Umtausch und Rücknahme entstehende Kosten, insbesondere für Umtriebe, Verpackung und Fracht, trägt der Käufer. 


Zahlung 

Die Rechnungen der Verkäuferin sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, in EUR (Euro) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. 

Die Zahlungspflicht ist erfüllt mit dem Eingang des Betrags auf dem Postcheck- oder Bankkonto der Verkäuferin (Valuta). 

Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug und sämtliche Forderungen von der Verkäuferin gegen den Kunden werden sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Verkäuferin berechtigt, allenfalls gewährte Rabatte zu widerrufen. 


Zahlungsverzug und sonstige Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers, welche die Bezahlung der Ware gefährden, berechtigen die Verkäuferin:
  • jederzeit vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzubehalten oder vom Käufer zurück zu verlangen bzw. allfällige Dienstleistungen nicht zu erbringen; 
  • alle bestehenden Forderungen gegen den Käufer - ungeachtet ihrer Fälligkeit - sofort geltend zu machen oder für die Forderungen Sicherheiten zu verlangen; 
  • noch ausstehende Lieferungen ungeachtet der getroffenen Vereinbarungen nur gegen Vorkasse auszuführen; 
  • vom Käufer Verzugszinsen und Mahngebühren in der Höhe von Euro 30.00 zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. 


Für Erstlieferungen behält sich die Verkäuferin vor, Vorkasse zu verlangen.

Das Recht, Zahlungen zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen zu verrechnen steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 


Gerichtsstand und Anwendbares Recht 

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen ist ausschliesslich das zuständige Gericht in 6800 Feldkirch zuständig. Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der LOGISTA Zentraleinkauf GmbH ist österreichisches Recht anzuwenden, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Die LOGISTA Zentraleinkauf GmbH ist beim Amtsgericht 6800 Feldkirch unter FN 401337 b registriert.


Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für ab dem 01.09.2020 geschlossene Kaufverträge.